Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Form
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern („Auftraggeber“). Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 WePublicU ist eine B2B Werbeagentur mit Spezialisierung auf Printwerbung und erbringt Dienstleistungen auf diesen Gebieten. Die AGB gelten insbesondere für diese Verträge. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Auftraggeber gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichrangige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenverträge) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift-und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Berichte, Analysen sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2.2 Die Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der beauftragten Leistung an den Auftraggeber erklärt werden.
3. Leistungszeit und Verzug mit der Leistungserbringung
3.1 Die Leistungszeit wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Beauftragung angegeben.
3.2 Sofern wir verbindliche Leistungszeiten aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Leistungszeitpunkt/Leistungszeitraum mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neu übermittelten Leistungszeit nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Ereignisse höherer Gewalt, die unsere Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen sowie wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind.
3.3 Die Rechte des Auftraggebers gemäß Ziff. 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit unserer Leistung), bleiben unberührt.
4. Leistungsumfang
4.1 Gegenstand des Vertrages bilden der Druck und die Verteilung eines Druckprodukts. Die nähere Beschreibung der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweils vorliegenden Angebot, welches durch den Auftraggeber schriftlich beauftragt bzw. bestätigt wurde.
4.2. Sofern dort keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind, bestimmt sich der Leistungsumfang des Auftraggebers wie folgt:
1. Der Auftragnehmer stellt Printwerbung in Form von Wirtschaftsraumkarten in DIN A 0 und DIN A 2 sowie Faltpläne und Firmenkalender in verschiedenen PLZ-Gebieten gemäß der Bundeskarte, die das gesamte PLZ-Gebiet ausweist, her, auf denen 31 Werbeflächen in folgenden Größen zu den nachfolgend aufgeführten Preisen platziert sind.
5,00 cm x 10,00 cm 1.999,00 € / Jahr
7,50 cm x 10,00 cm 2.299,00 € / Jahr
12,50 cm x 10,00 cm 2.499,00 € / Jahr
15,00 cm x 10,00 cm 2.899,00 € / Jahr
17,50 cm x 10,00 cm 3.199,00 € / Jahr
15,50 cm x 13,00 cm. 3.799,00 € / Jahr
Der Anzeigenauftrag wird, für die Dauer eines Jahres geschlossen. Nach der Dauer eines Jahres erlischt der Anzeigenauftrag automatisch.
2. Die Größe sowie das Postleitzahlgebiet, in dem die Werbung geschaltet wird, wird bei Vertragsschluss festgelegt. Der Auftragnehmer behält sich vor, das Postleitzahlgebiet um benachbarte Postleitzahlgebiete ganz oder teilweise zu erweitern, wenn in dem vom Auftraggeber gewünschten Postleitzahlgebiet keine 31 Werbeträger zustande kommen.
3. Die 31 Werbeflächen werden auf die folgenden Printmedien in der nachfolgend aufgeführten Stückzahl gedruckt. Die Gesamtauflage wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses gedruckt und sukzessive, ¼ der Stückzahl pro Quartal, über das Jahr hinweg verteilt. Sofern eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit vereinbart wird, verringert o. vermehrt sich die Auflage anteilig.
- Wirtschaftsraumkarten DIN A1/A0: 500
- Faltpläne: 10.000 Stück
- Jahreskalender: 500 Stk.
4. Die Printmedien werden an folgenden Orten ausgelegt:
- Wirtschaftsraumkarten im Format DIN A2: Öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen,
Straßenbahnen
- Wirtschaftsraumkarten DIN A0: Touristeninformationen und Reisebüros,
Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Schwimmbäder, Thermen, Vereinen, Städtische
Einrichtungen wie Bibliotheken, Rathäuser, öffentliche Orte wie Markplätze, Bahnhöfe und
Kreuzungen Einkaufszentren, Einzelhandelsgeschäften, Dienstleister, Gaststätten
- Faltpläne: Touristeninformationen, Bibliotheken und Einkaufszentren
- Jahreskalender: intern bei den 31 Werbeträgern
5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
5.1 Die graphische Gestaltung der Werbefläche ist nicht Gegenstand der Leistung des
Auftragnehmers, sondern ist von dem Auftraggeber bereit zu stellen. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, dem Auftragnehmer binnen 7 Tagen ab Vertragsschluss das Layout der
Anzeige zur Verfügung zu stellen. Die Gestaltung der Karte außerhalb der Anzeige ist nicht
Gegenstand des Vertrages und obliegt dem Auftragnehmer.
5.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Anzeige frei von gewerblichen Schutzrechten oder
Urheberrechten Dritter ist und die Rechte Dritter, insbes. Persönlichkeitsrechte, nicht berührt.
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Korrekturabzug bzgl. der Platzierung auf dem
Werbemedium der Werbung auf dem nach Aufforderung binnen 7 Tagen freizugeben.
6. Änderungen des Auftrags
6.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform (vgl. 1.5 dieser AGB).
6.2 Änderungsverlangen des Auftraggebers tragen wir Rechnung, sofern dies im Rahmen der Machbarkeit, der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung, zumutbar ist.
6.3 Der Auftraggeber kann während der Vertragslaufzeit Änderungen an seiner Anzeige
vornehmen, auch nach Freigabe des Korrekturabzuges, sofern er diese dem
Auftragnehmer spätestens 15 Tage vor Redaktionsschluss schriftlich mitteilt. Redaktionsschluss ist
am 30. Tag nach dem Vertragsschluss. Durch Änderungsverlangen des Auftraggebers entstehende
Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 7.6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot, Leistungsverweigerungs- und Rücktrittsrecht
7.1. Es gilt die jeweils individualvertraglich in der Auftragsbestätigung für die darin aufgeführten Leistungen vereinbarte Vergütung.
7.2. Alle in unseren Angeboten angegebenen Beträge sind Netto-Beträge und verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe sowie zzgl. der Farb-,
Satz- und Reprkosten sowie den Versandkostender zu produzierenden Printmedien.
7.3. Sofern individualvertraglich nichts anders vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung
fällig und zu zahlen wie folgt:
- 50% bei Vertragsschluss sowie
- 50% zum Beginn der Werbemaßnahme
jeweils binnen 14 Tagen nach Rechnungstellung durch uns. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, einen Auftrag ganz nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
7.4 Rechnungsbegleichungen per Scheck sind nicht möglich. Bei Rechnungsbegleichungen
aus dem Nicht-EU-Ausland sind alle anfallenden Bankgebühren vom Auftraggeber zu
begleichen.
7.5 Mit dem Ablauf der unter Ziffer 7.3. dieser AGB benannten Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
7.6 Wenn der Auftraggeber Aufträge ändert oder die Voraussetzungen für die Leistungserstellung nach rechtverbindlicher Festlegung des Leistungsumfangs ändert, trägt dieser die dadurch anfallenden Mehrkosten.
7.7 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben.
7.8 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
8 Haftung
8.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.3 Die sich aus 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9. Datenschutz
9.1 Sofern im Zuge der Vertragsdurchführung von uns personenbezogene Daten erhoben,
verarbeitet bzw. gespeichert werden, erfolgt dies nur im Rahmen der jeweils geltenden
gesetzlichen Bestimmungen. Regelungsbedürftige datenschutzrechtliche Vereinbarungen sowie
Belehrungen erfolgen in einem gesonderten Regelwerk.
9.2 Stellt der Auftraggeber uns im Rahmen der Vertragsdurchführung Daten zur Verfügung, hat
dieser zuvor sicherzustellen, dass der Datenweitergabe keine gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere keine datenschutzrechtlichen oder solche aus dem Geschäftsgeheimnisschutz,
entgegenstehen.
10. Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstandsklausel
10.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
10.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Mainz. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 15 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß dieser AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: April 2023
WePublicU e.K.
Emdener Str.23, 63073 Offenbach,
+49 (0)69 757 982 40,
Maximilian Saffarizadeh
USt-Nr.